die gängigsten Abtreibungsmethoden

1.) Normale Abtreibungen

Das Ungeborene auf dem Ultarschallbild ist 10 Wochen alt, der abgetriebene Körperrest auf diesem Bild stammt von einem 11 Wochen alten Ungeborenen. Könnten Sie sich vorstellen, dass dieses abgetriebene ungeborene Kind auf dem Bild Ihr eigenes Kind ist, und so eine Zerstückelung mit ihrem Einverständnis gemacht werden dürfte?

Absaug-Methode

Die Absaugmethode ist die häufigste Abtreibungsmethode. In Deutschland werden ca. 83% aller Abrüche mit ihr durchgeführt. Sie wird zwischen der 6.und 12. Woche angewandt. Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind bereits sehr weit entwickelt. Arme und Beine, das Gesicht und die Hände sind da. Alle Organe sind angelegt und müssen nur noch wachsen. (siehe auch Entwicklung im Mutterleib).
Durch den erweiterten Muttermund führt der Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die Gebärmutter ein. Durch einen starken Sog (10- bis 30-fache Kraft eines Staubsaugers) wird das Kind mitsamt Plazenta (Mutterkuchen) in Stücke gerissen. Zuerst werden die Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf zu gross ist, um durch den Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine Nuss und saugt die Bruchstücke einzeln ab. Oft kann man in diesem blutroten Brei noch winzige Ärmchen und Beinchen erkennen. Manchmal ist auch noch eine Nachbehandlung nötig, wobei mit einer Curette die zurückgebliebenen Körperteile ausgeschabt werden müssen.
Und: Wie Dr. Bernhard Nathanson in seinem Ultraschallfilm "Der stumme Schrei" eindrucksvoll beweist, sind die ungeborenen Babys durchaus in der Lage Schmerzen und Panik zu empfinden wenn ihr Leben bedroht wird.

Curettage (Ausschabung)

Bei dieser Methode die zwischen der 7. und der 12.Woche angewandt wird, wird der fest verschlossene Muttermund mit Hilfe verschiedener Instrumente erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann. Anschliessend wird ein scharfes gebogenes Messer durch die Scheide in die Gebärmutter eingeführt. Der Körper des Kindes wird in Stücke zerschnitten. Nachdem alle Kindsteile entfernt sind, wird die Gebärmutter mit einer Curette (einem stumpfen Schabeisen) ausgeschabt. Aufgabe des Operationspersonals ist es nun, die Leichenteile wie Arme, Beine, Kopf und Rumpfteile wie ein Puzzle zusammen zu setzen, um sicherzugehen das die Gebärmutter leer ist. Ansonsten könnte die Mutter Blutungen oder Infektionen bekommen. Diese Methode kommt in der BRD bei ca. 11% aller Abtreibungen zum Einsatz.

2.) Spätabtreibungen:

Salzverätzung:

Eine giftige Salzlösung wird in die Fruchtblase der Mutter eingespritzt. Das Kind schluckt sie und geht daran elend zugrunde. Der Todeskampf des Kindes dauert über eine Stunde!
Wenn die Betäubung nicht richtig wirkt, fühlt die Mutter wie ihr Kind im Todeskampft um sich tritt.

Kaiserschnitt:

Die Kinder kommen fast immer lebend zur Welt. Sie werden nach der Entbindung getötet (Atemlähmungs-Spritze, Ersticken) oder unversorgt liegengelassen, bis sie oft nach stundenlangem Todeskampf gestorben sind.

Abtreibung mit Prostagladinen:

Eine Abtreibung mit Prostagladinen verläuft im wesentlichen wie eine eingeleitete Geburt. Das Prostagladin wird gespritzt und/oder als Gel auf den Muttermund aufgetragen. Danach bleibt die Mutter auf der Station bis die Wehen einsetzen. Dies dauert 4 bis 16 (!) Stunden. Danach kommt sie zur Beobachtung in den Kreissaal. Dort findet dann die "Geburt" statt. Anschliessend werden die Kinder dann dem Tod überlassen.

Allgemeine Thematik - Spätabtreibungen:

In der Bundesrepublik Deutschland und in vielen anderen Ländern genügt alleine der Verdacht, dass das Kind im Mutterleib behindert sein könnte, um es bis zur Einleitung des Geburtsvorganges abzutreiben. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei potenziell behinderten Föten nicht. Ein Mensch ist ab der 22. Woche ausserhalb der Gebärmutter lebensfähig.

In der Praxis kommt es vor, dass diese "Neugeborenen" erst 1-2 Tage nach der Abtreibung gestorben sind. Oftmals wurde den unerwünschten Babys Nahrung oder medizinische Hilfe untersagt. Um diesen unwürdigen Sterbeprozess nicht mitansehen zu müssen, hat sich eine medizinisch saubere Vorgangsweise etabliert: Das potentiell behinderte Kind wird im Mutterleib durch einen Herzstich getötet. In Deutschland werden jährlich etwa 700 derartige Herzstiche durchgeführt.
Wie absurd, und aus Sicht behinderter Menschen diskriminierend es ist, zeigt der Klinikalltag: Während in einem Raum mit allen nur erdenklichen Mitteln der modernen Medizin um das Überleben eines sechs monatigen gesunden Frühchens gekämpft wird, wird im Nebenraum die Diagnose Behinderung zum Todesurteil, das durch Ärzte vollstreckt wird. Heute gehört es zur medizinischen Routine, ein potentiell behindertes Kind abzutreiben. Ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, gilt als ärztliches Versagen!

Es ist eine Illusion zu glauben, dass man durch pränatale Diagnostiken Behinderungen aus der Welt schaffen könne. Nur 1 % aller Behinderungen ist vorgeburtlich bedingt. Der Druck auf Eltern, die ein behindertes Kind haben, oder sich gegen eine Abtreibung zur Wehr setzen, steigt ständig. Immer öfter müssen sie sich dafür rechtfertigen und sich gegen Vorwürfe wehren, dass dies der Gesellschaft und dem Staat unnötige Kosten verursache...

Abtreibungen ab diesem Lebensstadium sind ethisch/moralisch unerträglich und auch mit dem geleisteten Ärzteeid, Leben zu retten, in keinster Weise vereinbar. Wir müssen wieder zu einer lebensbejahenden und lebensfreundlicheren Gesellschaft werden.


(gefunden bei http://www.pro-leben.de)